Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienpark Mirow GmbH, Walter-Gotsmann-Str. 2, 17252 Mirow


1. Die Ferienpark Mirow GmbH ist von dem jeweiligen Eigentümer mit der Vermietung und Bewirtschaftung des Ferienhauses beauftragt worden. Die Ferienpark Mirow GmbH nimmt gegenüber den Kunden die Stellung eines Verwalters ein.

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Ferienpark Mirow GmbH - nachfolgend Verwalter genannt - und dem Kunden werden durch diese AGB geregelt.


2. Der Leistungsgegenstand des Vertrages zwischen dem Verwalter und dem Kunden wird ausschließlich bestimmt durch die Angaben und Beschreibungen des Prospektes und der Preisliste der Ferienpark Mirow GmbH - Granzow am See, welche am Buchungstag für den gewünschten Belegungszeitraum gültig sind.


3. Der Vertrag kommt mit der Rücksendung der unterschriebenen Buchungsbestätigung / Rechnung an den Verwalter zustande. Nach Erhalt der Rechnung sind 30% der Vertragssumme zu leisten. Der Restbetrag muß spätestens 21 Tage vor vertraglich vereinbarter Objektübernahme beim Verwalter eingegangen sein. Erst bei vollständiger Bezahlung sowie der Hinterlegung einer Kaution wird dem Kunden durch die Rezeption des Ferienparkes Mirow der Schlüssel des Ferienhauses ausgehändigt. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.


4. Bei Abweichungen zwischen Anmeldung und Bestätigung ist ein Rücktritt innerhalb von 10 Tagen möglich. Danach wird der abweichende Inhalt verbindlich. Ort- bzw. Objektprospekte haben lediglich informativen Charakter, ohne Gewährleistung für deren Inhalt. Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Das gilt insbesondere für Entfernungsangaben zu Restaurants und Gaststätten, da sich hier die Sachlage - ohne Einflußmöglichkeiten des Verwalters - kurzfristig ändern kann. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der Maximalzahl an Personen, die aus der Hausbeschreibung des jeweils gebuchten Ferienhauses hervorgeht, belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Bei Überbelegung hat der Verwalter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen. Bei durch den Verwalter ausnahmsweise schriftlich genehmigter Überbelegung, steht in der Regel für die überzählige Person keine Schlafgelegenheit und entsprechende Wohnausstattung zur Verfügung.


5. Der Kunde hat das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden dem Verwalter zu melden. Für fehlende , beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet der Kunde. Bei Auszug ist das Ferienobjekt samt Inventar im gleichem Zustand wie beim Einzug zu übergeben.


6. Der vereinbarte Preis deckt die in der Preisliste beschriebenen Leistungen ab. Nebenkosten für Elektroenergie, Leihwäsche, Endreinigung etc., werden zusätzlich berechnet und sind an den Verwalter zu entrichten. Werden im Prospekt unter „Nebenkosten“ Preise aufgeführt, so haben diese informativen Charakter und stellen Richtwerte dar. Bei Änderung der Kostenlage (z.B. Löhne, Strom, Wasser etc.) sind Abweichungen möglich.


7. Haustiere bedürfen der vorherigen Anmeldung bei Buchung, da nicht in jedem Haus ein Haustier gestattet ist. Haustiere sind kostenpflichtig lt. Preisliste.


8. Der vereinbarte Preis enthält neben den reinen Mietkosten keine Gebühren für die Reiserücktrittsversicherung und für eine Reisehaftpflichtversicherung. Empfehlenswert ist der Abschluß dieser Versicherungen.


9. Der Kunde kann jederzeit von dem vertraglich vereinbarten Belegungstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist auch bei telefonischer Buchung der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei Rücktritt vom Vertrag wird in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Die zusätzlich entstehenden Stornogebühren entstehen nach folgender Staffelung:


  • Bei Rücktritt vom Vertrag mehr als 75 Tage vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 10 % der Vertragssumme berechnet;
  • Bei Rücktritt vom Vertrag in der Zeit von 75 Tagen bis zum 46. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 25 % der Vertragssumme berechnet;
  • Bei Rücktritt zwischen dem 45. Tag und 30. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 50 % der Vertragssumme berechnet;
  • Bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 75 % der Vertragssumme berechnet;
  • Bei Nichtantritt der Reise betragen die Stornokosten 100 % der Vertragssumme


10. Der Verwalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Er ist verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Verwalter für:


a)  Bearbeitung der Anmeldung

b)  Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß V ertrag

c)  Ausstellung und Absendung der Unterlagen


 Die Haftung des Verwalters ist auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt, soweit der Schaden des Kunden vom Verwalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

Falls der Kunde seine Rechnung nicht rechtzeitig vor Anreise erhalten hat, hat er den Verwalter umgehend zu benachrichtigen. Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle durch eine schriftliche Mängelrüge an der Rezeption des Verwalters geltend zu machen. Der Verwalter ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen. Unverzüglich dem Verwalter übersandte Beanstandungen werden von diesem im Interesse einer vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet.Falls eine Beanstandung nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt der Verwaltung mitgeteilt wird und ihm dadurch die Möglichkeit einer Schadens- oder Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen wird, kann jeglicher Minderungsanspruch ausgeschlossen werden.


11. Liegt der vertraglich festgelegte Bezugstermin des Objektes später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist der Verwalter berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen. Diese Preiserhöhung muß sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung des Preises jederzeit möglich. Erhöht sich der Preis um mehr als 15 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muß unverzüglich schriftlich gegenüber dem Verwalter erklärt werden.


12. Sämtliche Abreden, Nebenreden und Änderungen des Vertrages sind schriftlich abzufassen.

13. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln läßt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

AGB

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